Wahlprüfsteine zur Landtagswahl

Zur Landtagswahl haben wir folgende Wahlprüfsteine an alle Kandidaten verschickt:

  • 1. Sind Sie für eine Senkung der Volksbegehrenshürde in der Landesverfassung? Bisher werden 300.000 Unterschriften benötigt.

    In den §§ 107 bis 109 der Verfassung für Rheinland-Pfalz wird geregelt, unter welchen Bedingungen Gesetzesvorlagen im Wege des Volksbegehrens eingebracht werden können. Die dort fixierten Hürden für eine Volksinitiative (muss von mindestens 30.000 Stimmberechtigten unterzeichnet werden) und ein Volksbegehren (muss von 300.000 Stimmberechtigten innerhalb von zwei Monaten unterzeichnet werden) führten in den vergangenen 73 Jahren zu einem einzigen Volksbegehren, das allerdings an den – aus unserer Sicht – viel zu hohen Hürden scheiterte. Drei Jahre tagte die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ in der 16. Wahlperiode des rheinland-pfälzischen Landtages. Dort waren sich die drei damals im Landtag vertretenen Parteien einig, dass die Hürden durch eine verfassungsändernde 2/3-Mehrheit gesenkt werden müssen. Am 14. März 2021 wird bereits der 18. rheinland-pfälzische Landtag gewählt. Die Ergebnisse der Enquete-Kommission wurden bis heute noch nicht umgesetzt.

  • 2. Sind Sie dafür zukünftig Volksbegehren auch zu Finanzfragen zuzulassen?

    In der Rheinland-Pfälzischen Landesverfassung sind Volksbegehren zu „Finanzfragen“ laut Artikel 108a, Absatz 1, bzw. 109, Absatz 3, Satz 3 der Verfassung) ausgeschlossen. Mehr Demokratie fordert, dass auch finanzwirksame Volksbegehren zulässig werden. Ausgeschlossen sein sollen lediglich Volksbegehren über das „Haushaltsgesetz. Volksbegehren, die sich nicht auf den Landeshaushalt auswirken dürfen, sind wirkungslos. Der Ausschluss von Volksbegehren zu Finanzfragen ist unklar formuliert und könnte sehr restriktiv ausgelegt werden. Eine Beschränkung auf die Formulierung „Haushaltsgesetz“, wie z.B. in Berlin und Baden-Württemberg, wahrt die Budgethoheit des Parlaments, die wir von Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz für notwendig erachten.

  • 3. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung
    von Unterschriften für ein Volksbegehren auf Landesebene einsetzen?

    Die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ empfiehlt in ihrem Schlussbericht (2014) bei Volksbegehren die Sammlung von Unterschriften in digitaler Form zu prüfen, sofern der Datenschutz dabei gewährleistet ist. Ein solches Verfahren würde die Sammlung von Unterschriften sehr erleichtern, für die Initiative zu einer Vermeidung von  Druck und Portokosten führen, und damit auch die Umwelt schonen. Außerdem hat die Corona- Pandemie gezeigt, dass alternative Sammlungsverfahren gebraucht werden.

  • 4. Sind Sie dafür, eine Servicestelle für Bürgerbegehren als neutraler Ansprechpartner für Bürgerinitiativen und Verwaltung einzurichten?

    In den Ergebnissen der Enquetekommission zum Thema „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ von 2014 wurde auch die Schaffung einer Servicestelle für Bürgerbeteiligung empfohlen. Diese Servicestelle soll Verwaltung und Bürger- und Volksinitiativen neutral beraten.

  • 5. Sind Sie dafür das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken?

    Die Debatte um eine Wahlalterabsenkung besteht schon seit vielen Jahren. Auch in den Ergebnissen der erwähnten Enquetekommission zum Thema „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke  emokratie“ wurde empfohlen das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken. Sollten die Erfahrungen positiv sein, soll das Wahlalter, auch für Landtagswahlen, auf 16 Jahre gesenkt werden. Dann dürfen auch 16 und 17-jährige für Bürger- und Volksbegehren unterschreiben.

  • 6. Setzen Sie sich für die Umsetzung der Forderungen, die 2014 im
    Abschlussbericht der Enquete-Kommission zum Thema „Aktive
    Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ vorgelegt wurden?

    Der umfassende Abschlussbericht der Enquete-Kommission schlug 2014 zahlreiche Maßnahmen vor, um die politische Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Die prominentesten Vorschläge waren:

    • Der Einsatz von Bürgerhaushalten
    • Die Senkung der Hürden für Volks- und Bürgerentscheide
    • Die Änderung des Negativkatalogs der Themenausschlüsse (Bauleitplanung)
    • Die Senkung der Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden
    • Die Verlängerung der Eintragungsfrist für die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren

    Vier CDU-Abgeordnete haben im Abschlussbericht eine abweichende Meinung eingebracht, in der sie sich ganz stark dafür aussprechen, dass Bürgerbeteiligung die repräsentative Demokratie  zur unterstützen und nicht ersetzen dürfe. Sie legen den Fokus eher auf den Ausbau der Repräsentation und der Responsivität und nicht auf mehr direkte Demokratie. Darüber hinaus lehnten sie in ihrer Erklärung die Absenkung des Wahlalters strikt ab.

  • 7. Werden Sie sich im Fall einer Regierungsbeteiligung dafür einsetzen, dass Rheinland-Pfalz dem EU-Kanada-Abkommen CETA im Bundesrat nicht zustimmt?

    Nach der Wahl am 14. März ändern sich auch die Machtverhältnisse im Bundesrat. Eine Entscheidung, die der Bundesrat fällen wird, ist ob er der Ratifizierung des EU-Kanada- Abkommens CETA zustimmen wird oder nicht.