Open Government als Gesellschaftsmodell
Was sind Open Government und Open Government Data?
Unter open government data ist eine Form der offenen Regierungsführung zu verstehen, die einerseits Daten und Informationen frei und offen zur Verfügung stellt (open data) und andererseits den Prozess der Entscheidungsfindung offen gestaltet (open government). Dies ist nicht in Gesetzen abschließend regelbar, sondern eine Frage der politischen Kultur. Es geht darum, die gesamte Bürgerschaft langfristig in die Entscheidungsprozesse und das Regieren einzubeziehen. Open data ist gerade stark auf dem Vormarsch, doch insgesamt befinden sich Deutschland und auch Rheinland-Pfalz noch in der Entwicklungsphase. Es ist erfreulich, dass erste Stellen als Vorreiter fungieren, doch hängt dies häufig vom politischem Willen sowie am Engagement Einzelner ab, ist noch nicht selbstverständlicher Teil der Verwaltung. Doch ist open data weder etwas Feststehendes noch etwas Abschließendes. Häufig dient als Argument gegen die kostenlose, öffentliche Zugänglichmachung, dass man die Daten an speziell Interessierte verkaufen und so Gelder für den Staat generieren könne. Doch dies ist eher als Vorwand zu betrachten.
Um von Open Government Data zu sprechen, muss sich die Grundhaltung in der Verwaltung so ändern, so dass die Frage lautet, warum etwas nicht veröffentlicht wird, z.B. weil es unter den Schutz personenbezogener Daten fällt, und nicht welcher Vorteil der Behörde durch die Veröffentlichung entsteht. Open Government versteht das Regieren als Prozess und gestaltet diesen offen. Dafür ist es wichtig, frühzeitig Überlegungen öffentlich zu machen und klar zu kommunizieren, an welchen Stellen noch Entscheidungsspielraum besteht und an welchen eine Festlegung erfolgt ist. Die offenen Punkte können dann in verschiedenen Verfahren diskutiert werden. Auf Landesebene wäre es denkbar, beispielsweise Bürgergutachten als reguläres Element in Ausschussberatungen zuzulassen. Diese sollten dann evtl. mit Anhörung des Gutachters in die weitere Beratung einfließen. Auch wären offene Prozesse, in denen Entwürfe für Gesetze ins Internet zur Diskussion gegeben werden, ein möglicher Weg.
Open Government funktioniert nur mit anwendbarer Bürgerbeteiligung
Zudem ist Open Government keine Einbahnstraße, in der Informationen ausschließlich von Politik und Verwaltung hin zu Bürgern fließen. Es gibt Projekte, die konkretes Feedback liefern, wie maerker.brandenburg.de, bei dem Menschen konkrete Hinweise an die Verwaltung leiten können. Es entstehen in Erfurt und vielen anderen Städten Bürgerkommunen, in denen die Bürger sich zu Interessengruppen zusammenschließen und aktiv Ideen in Regierungsplanung und Parlament einbringen können. Open Government bedeutet ein offenes Regierungsführen unter Einbeziehung der (betroffenen) Bevölkerung. Somit lässt sich Open Government auch nicht ohne direktdemokratische Instrumente, wie Bürgeranträge, -begehren und -entscheide, umsetzen, da die Bevölkerung immer die Möglichkeit haben muss, politische Entscheidungen auch entgegen Exekutive und Legislative zu erzielen. Andernfalls führt nicht-verpflichtender Input der Bevölkerung zu häufig zu fehlender gesetzlicher Umsetzung. Nur das Zusammenspiel von Transparenz und direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten führt zu einer offenen Regierung. „Die Politik ist zugänglich, beeinflussbar für jeden. Das ist der zentrale Punkt der Demokratie“ (Olof Palme).
Dennoch steht fest: die Bereitstellung von Informationen ist der erste Schritt zu einer stärkeren Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Alleine das Gefühl zu haben, wichtige Informationen vorenthalten zu bekommen und oftmals ausschließlich Adressat spärlich nachvollziehbarer Entscheidungen zu sein, kann bei engagierten Menschen zu Verdrossenheit und Abwehrreaktionen führen. Nur frühzeitig und gut informierte Menschen können sich aktiv in Prozesse einbringen. Eine Politik, die dieses Ziel verfolgt, muss sich von dem Bild des Obrigkeitsstaates lösen und es den Menschen ermöglichen, die Politik mitzugestalten.