Für Nichterteilung der gemeindlichen Einvernahme zur Errichtung eines Mobilfunkmasten

Schwarzenfeld, M (Bayern)

Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Schwarzenfeld mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen dem Funkstandort, FlurNr. 578 Gemarkung Pretzabruck, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und zur Ermittlung schonender Alternativen einen unabhängigen Gutachter hinzuzieht, der ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept für den gesamten Markt Schwarzenfeld erstellen lässt? "
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte (Mobilfunk)
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
988
Unterschriften insgesamt:
1048
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2022
Ankündigungsdatum:
01.07.2022
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
04.07.2022
Einreichung der Unterschriften:
14.07.2022
Zulässigkeit:
08.08.2022
Beschluss zum Bürgerentscheid:
18.07.2022
Unterschriftenanteil:
10
Weitere Entwicklung:
Das Bürgerbegehren wurde anschließend von der Schwarzenfelder Verwaltung der Rechtsbeihilfe des Landratsamts Schwandorf und den Verwaltungsjuristen des bay.Gemeindetags München übergeben. Diese Institutionen kamen zu dem Entschluss, das Bürgerbegehren sei für zulässig zu erklären und teilte dies der Verwaltung am 04.08.2022 mit. Kurzfristig hat der Bürgermeister dann noch einen dritten Anwalt beauftragt und diesen in die Marktratssitzung am 08.08.2022 aufs Podium geladen. Dieser Anwalt kam zu einer gänzlich anderen Einschätzung. Er hielt das Begehren für unzulässig, weil bereits seit April 2022 unkündbare Verträge mit dem Freistaat Bayern existieren.In der Folge wurde das Bürgerbegehren mit 13:2 Stimmen für Unzulässig erklärt.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
An Anwalt übergeben
Klage:
1
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ID:
11639
Erstellungsdatum:
13.03.2024
Änderungsdatum:
15.08.2022