- Fragestellung:
- "Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Schwarzenfeld mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen dem Funkstandort, FlurNr. 578 Gemarkung Pretzabruck, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und zur Ermittlung schonender Alternativen einen unabhängigen Gutachter hinzuzieht, der ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept für den gesamten Markt Schwarzenfeld erstellen lässt? "
- Themenbereich:
- Wirtschaftsprojekte (Mobilfunk)
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 988
- Unterschriften insgesamt:
- 1048
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2022
- Ankündigungsdatum:
- 01.07.2022
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 04.07.2022
- Einreichung der Unterschriften:
- 14.07.2022
- Zulässigkeit:
- 08.08.2022
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 18.07.2022
- Unterschriftenanteil:
- 10
- Weitere Entwicklung:
- Das Bürgerbegehren wurde anschließend von der Schwarzenfelder Verwaltung der Rechtsbeihilfe des Landratsamts Schwandorf und den Verwaltungsjuristen des bay.Gemeindetags München übergeben. Diese Institutionen kamen zu dem Entschluss, das Bürgerbegehren sei für zulässig zu erklären und teilte dies der Verwaltung am 04.08.2022 mit. Kurzfristig hat der Bürgermeister dann noch einen dritten Anwalt beauftragt und diesen in die Marktratssitzung am 08.08.2022 aufs Podium geladen. Dieser Anwalt kam zu einer gänzlich anderen Einschätzung. Er hielt das Begehren für unzulässig, weil bereits seit April 2022 unkündbare Verträge mit dem Freistaat Bayern existieren.In der Folge wurde das Bürgerbegehren mit 13:2 Stimmen für Unzulässig erklärt.
- Reaktion bei Unzulässigkeit:
- An Anwalt übergeben
- Klage:
- 1
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- ID:
- 11639
- Erstellungsdatum:
- 13.03.2024
- Änderungsdatum:
- 15.08.2022
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