- Fragestellung:
- "Soll die Stadt Mainz bis Ende 2021 einen konkreten Klima-Aktionsplan erstellen und veröffentlichen,• in dem alle von der Stadt beeinflussbaren Faktoren genutzt werden, um Mainz bis 2030 klimaneutral zu machen,• der ab spätestens 2022 jährliche CO2-Reduzierungen um mindestens 10 % vorsieht (jeweils bezogen auf 2020),• der die im folgenden dargestellten Ziele berücksichtigt und• der die Stadt Mainz zu einem jährlichen öffentlichen Bericht zum Stand der bisherigen Umsetzung entsprechender Maßnahmen und über die bislang erreichte CO2-reduzierung verpflichtet?"
- Themenbereich:
- Sonstiges
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften insgesamt:
- 13352
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2021
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 14.01.2021
- Einreichung der Unterschriften:
- 07.06.2021
- Zulässigkeit:
- 31.08.2021
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 25.09.2019
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- ID:
- 11140
- Erstellungsdatum:
- 14.06.2022
- Änderungsdatum:
- 19.01.2021
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