Für Beibehaltung der Biotonne anstelle einer Biotüte

Vulkaneifel, Landkreis (Rheinland-Pfalz)

Fragestellung:
"Soll der abgelehnte Kreistagsbeschluss vom 02.09.2019 zum Antrag „Biotonne IV/15 erhalten“ aufgehoben und stattdessen dem Antrag die Zustimmung erteilt werden, damit das seit 20 Jahren bewährte Abholsystem der Biotonne erhalten bleibt?"
Themenbereich:
Entsorgungsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
2977
Unterschriften insgesamt:
11000
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2020
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
18.12.2019
Einreichung der Unterschriften:
02.01.2020
Zulässigkeit:
16.03.2020
Beschluss zum Bürgerentscheid:
02.09.2019
Weitere Entwicklung:
Die Kreisverwaltung teilte am Dienstagnachmittag mit, dass die Biotonnen vorerst in den Haushalten verbleiben. Der A.R.T. werde die Biotonnen daher nicht einziehen und die bereits mitgeteilten Abholungstermine für den Zeitraum 20. Januar bis 14. Februar seien somit hinfällig. Wer dennoch seine Biotonne abgeben möchte, kann dies unentgeltlich bei allen Entsorgungs- und Verwertungszentren des A.R.T. tun.Landrat fordert BürgerbefragungDie Entscheidung folgt auf eine Statement von Landrat Heinz-Peter Thiel, der eine Befragung der Bürger zum neuen Biomüllkonzept, das zum 1. Januar eingeführt worden ist, fordert.NQ - 2 2020
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ID:
10829
Erstellungsdatum:
18.02.2021
Änderungsdatum:
07.07.2020