- Fragestellung:
- "Soll der abgelehnte Kreistagsbeschluss vom 02.09.2019 zum Antrag „Biotonne IV/15 erhalten“ aufgehoben und stattdessen dem Antrag die Zustimmung erteilt werden, damit das seit 20 Jahren bewährte Abholsystem der Biotonne erhalten bleibt?"
- Themenbereich:
- Entsorgungsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 2977
- Unterschriften insgesamt:
- 11000
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2020
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 18.12.2019
- Einreichung der Unterschriften:
- 02.01.2020
- Zulässigkeit:
- 16.03.2020
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 02.09.2019
- Weitere Entwicklung:
- Die Kreisverwaltung teilte am Dienstagnachmittag mit, dass die Biotonnen vorerst in den Haushalten verbleiben. Der A.R.T. werde die Biotonnen daher nicht einziehen und die bereits mitgeteilten Abholungstermine für den Zeitraum 20. Januar bis 14. Februar seien somit hinfällig. Wer dennoch seine Biotonne abgeben möchte, kann dies unentgeltlich bei allen Entsorgungs- und Verwertungszentren des A.R.T. tun.Landrat fordert BürgerbefragungDie Entscheidung folgt auf eine Statement von Landrat Heinz-Peter Thiel, der eine Befragung der Bürger zum neuen Biomüllkonzept, das zum 1. Januar eingeführt worden ist, fordert.NQ - 2 2020
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- ID:
- 10829
- Erstellungsdatum:
- 18.02.2021
- Änderungsdatum:
- 07.07.2020
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