Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz – Ein Meilenstein nicht ohne Schwächen

Noch dieses Jahr soll in Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz verabschiedet werden, es wäre das erste welches in Deutschland in einem Flächenland in Kraft tritt. Das Gesetz hat damit eine Vorbildfunktion für ganz Deutschland. Bisher hat in der Bundesrepublik nur der Stadtstaat Hamburg ein Transparenzgesetz verabschiedet.

Verglichen mit dem Gesetz der Hansestadt hat das geplante Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz allerdings noch zwei entscheidende Schwächen: Die größte Schwäche ist, dass die kommunale Ebene weitgehend außen vor bleibt. Hier bleibt das Gesetz auf dem Stand des bereits bestehenden Landesinformationsfreiheitsgesetz stehen. Damit wird gerade der Teil der Verwaltung ausgenommen, der in den vergangenen Jahren von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Anträgen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vor allen Dingen in Anspruch genommen wurde.

Eine weitere Schwäche des Entwurfs ist die fehlende Legaldefinition der „Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse“. Gerade hierauf wurde in Hamburg großen Wert gelegt. Wenn der bloße Verweis auf ein Geschäftsgeheimnis ausreicht, um eine Veröffentlichung zu verhindern, entkernt dies den Sinn des vorliegenden Entwurfs. Hier muss also noch dringend nachgebessert und die Beweislast umgekehrt werden. Derjenige, der eine Information zurückhalten will, sollte dies begründen müssen und nicht umgekehrt.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung finden Sie unter https://transparenzgesetz.rlp.de/transparenzrlp/de/home/file/fileId/112

Am 10.09.2015 wird im Landtag eine Expertenanhörung zum Thema stattfinden. Als Experte geladen ist unter anderem auch Alexander Trennheuser, Mitglied des Bundesvorstandes von Mehr Demokratie e.V..

Gemeinsam mit der Juristin Nicola Quarz hat Alexander Trennheuser eine Stellungnahme zu dem Transparenzgesetz verfasst, die Sie im vollen Umfang hier finden:

 

  • Stellungnahme_Transparenzgesetz_12.08.2015.pdf

    4. Februar 2016