3) Gesetzeskonstruktion und Beteiligungsverfahren

 

In der Entstehung des Transparenzgesetzes sollen alle wichtigen Akteure, Experten und Interessenvertretungen mit eingebunden werden. Auch Mehr Demokratie e.V. engagiert sich, Teil dieses Entstehungsprozesses zu sein. Gleichzeitig sollte ein Gesetz, welches Transparenz schaffen will, in seinem Entstehen selbst transparent sein.

Hierzu werden in der bereits laufenden Konzeptionsphase bis Oktober 2014 alle Befragungen und Interviews geführt und anschließend zum späteren Nachlesen zusammengefasst. Nach den einzelnen Interviews und Stellungnahmen sollte es nach Auffassung von Mehr Demokratie e.V. einen „runden Tisch“ geben, bei dem sich Experten aus Organisationen, Verbänden und Unternehmen sowie ggf. Verwaltung und Politik face-to-face beraten können. Auch diese Verhandlungen sollen Transparenz aufweisen, durch öffentliche Debatten und Veröffentlichung von Dokumenten. Ebenfalls sollte es während des gesamten Entstehungsprozesses einen ständigen, elektronischen Austausch auf einer Plattform im Internet geben, der einen öffentlichen Bereich enthält, auf dem Interessierte sich informieren können. Dies könnte beispielsweise ein Forum mit themenbezogenen Unterforen sein.

 

Bürger sollen in den Prozess miteinbezogen werden

Außerdem sollte es die Möglichkeit geben, Interessierte, die nicht Mitglieder eines Vereins, Verbandes oder einer Organisation sind, vorzeitig zu informieren und miteinzubeziehen. Die Verbände sollten diesbezüglich eigene Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchführen dürfen. Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Organisationen, Initiativen und sonstige Aktivisten können so ein breites Publikum erreichen und durch dessen Mitgestaltung weitreichende Transparenz in der Entstehung und allgemeine Akzeptanz des Gesetzes schaffen. Nach den einzelnen Befragungen, Expertenrunden und der Einbeziehung der einzelnen Organisationen und ihrem Publikum, beraten sich Experten aus Organisationen, Verbänden und Unternehmen erneut, diesmal unter Mithilfe von Juristen und Politikern. Hier fordert Mehr Demokratie e.V., dringend miteinbezogen zu werden. Aus dieser letzten Zusammenkunft geht sodann ein Referentenentwurf hervor, der auch gemeinsam von den einzelnen Vertretern geschrieben wird. Dieser Prozess soll ebenfalls zwischen Ende 2014 bis Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. Auf Basis dieses Referentenentwurfs kann die Landesregierung dann ihren Gesetzesentwurf verfassen. Ist dieser Verfassungskonform und wird durch den Landtag beschlossen, kann er als Gesetz verabschiedet werden.

 

Das Transparenzgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden

Ein großer Misserfolg wäre es, wenn keine oder nur wenig Transparenz bei der Entstehung des Transparenzgesetzes vorhanden ist bzw. das Gesetz an sich nicht die gewünschte Transparenz entwickeln kann, sei es entweder durch die juristische Aufmachung des Gesetzes oder durch „Lücken“, die eine Umgehung des Gesetzes in der Praxis ermöglichen. Ein Misserfolg wäre es außerdem, wenn der Zeitplan nicht eingehalten werden könnte, das Gesetz in der derzeitigen Legislaturperiode nicht mehr in Kraft tritt bzw. nicht mehr zur Umsetzung kommt und demnach das Gesetz durch eine neue Zusammensetzung des Landtages neuen Einarbeitungszeiten unterworfen sein würde. Als Erfolg kann angesehen werden, wenn bis 2015 ein gutes Transparenzgesetz entsteht, welches alle Informationen zensurfrei der Öffentlichkeit zugänglich macht und nur unter klar definierten Bedingungen Teilaspekte der Öffentlichkeit verwehrt. Inwiefern sich dieses Gesetz dann in der Praxis voll entfalten wird und ob eventuelle Nachbesserungen erforderlich werden, kann erst die Praxis zeigen.