- Fragestellung:
- 1.) Die Bördehalle in Welver wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen genutzt und verwaltet.2.) Die Kosten für den Betrieb (Heizung, Gas, Wasser und Strom) trägt verbrauchsabhängig der jeweilige Nutzer und zahlt diese an die Verwaltung.3.) Nutzungsentgelte sind durch die Verwaltung, gestaffelt nach dem Veranstaltungszweck, zu erheben, wobei nach sportlicher, kultureller und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden ist. Die Einzelheiten regelt eine Benutzungs- und Gebührenordnung, die der Rat auf Vorschlag der Verwaltung beschließt. Die Nutzungsentgelte werden zweckgebunden für die Instandsetzung der Inneneinrichtung verwendet. Instandhaltungskosten im übrigen trägt die Gemeinde als Eigentümerin.4.) Es ist ein Hallenbeirat zu bilden, der sich mindestens aus je einem Vertreter der örtlichem d.h. im Gemeindezentrum ansässigen oder die Halle nutzenden Vereine, die ihren Sitz im übrigen Gemeindegebiet haben, dem Gemeindedirektor und zwei Vertretern des Rates, die in Verhältniswahlen zu wählen sind, zusammensetzt.5.) Die Kosten werden aus der Erstattung von Betriebskosten und den Nutzungsentgelten und bei Instandhaltungskosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt.
- Themenbereich:
- Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 1572
- Unterschriften insgesamt:
- 1598
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 1995
- Ankündigungsdatum:
- 30.11.1994
- Verfahrenstyp:
- 1. Bürgerbegehren
- Start der Unterschriftensammlung:
- 30.11.1994
- Einreichung der Unterschriften:
- 16.06.1995
- Zulässigkeit:
- 13.09.1995
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 08.12.1993
- Reaktion bei Unzulässigkeit:
- Initiative hat am 22.01.1996 Widerspruch eingelegt
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- ID:
- 2446
- Erstellungsdatum:
- 20.08.2003
- Änderungsdatum:
- 13.09.2022
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