Verpachtung und Nutzung der Behördehalle

Welver (Nordrhein-Westfalen)

Fragestellung:
1.) Die Bördehalle in Welver wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen genutzt und verwaltet.2.) Die Kosten für den Betrieb (Heizung, Gas, Wasser und Strom) trägt verbrauchsabhängig der jeweilige Nutzer und zahlt diese an die Verwaltung.3.) Nutzungsentgelte sind durch die Verwaltung, gestaffelt nach dem Veranstaltungszweck, zu erheben, wobei nach sportlicher, kultureller und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden ist. Die Einzelheiten regelt eine Benutzungs- und Gebührenordnung, die der Rat auf Vorschlag der Verwaltung beschließt. Die Nutzungsentgelte werden zweckgebunden für die Instandsetzung der Inneneinrichtung verwendet. Instandhaltungskosten im übrigen trägt die Gemeinde als Eigentümerin.4.) Es ist ein Hallenbeirat zu bilden, der sich mindestens aus je einem Vertreter der örtlichem d.h. im Gemeindezentrum ansässigen oder die Halle nutzenden Vereine, die ihren Sitz im übrigen Gemeindegebiet haben, dem Gemeindedirektor und zwei Vertretern des Rates, die in Verhältniswahlen zu wählen sind, zusammensetzt.5.) Die Kosten werden aus der Erstattung von Betriebskosten und den Nutzungsentgelten und bei Instandhaltungskosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt.
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
1572
Unterschriften insgesamt:
1598
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
1995
Ankündigungsdatum:
30.11.1994
Verfahrenstyp:
1. Bürgerbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.11.1994
Einreichung der Unterschriften:
16.06.1995
Zulässigkeit:
13.09.1995
Beschluss zum Bürgerentscheid:
08.12.1993
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Initiative hat am 22.01.1996 Widerspruch eingelegt
--

ID:
2446
Erstellungsdatum:
20.08.2003
Änderungsdatum:
13.09.2022