Gegen Bau einer Umgehungsstraße durch ein Waldgebiet ("Schindelhauser Forst")

Pfaffenhofen a.d.Ilm, St (Bayern)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassenführung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23. Oktober 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungsgebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
2046
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2022
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
15.10.2022
Einreichung der Unterschriften:
10.01.2023
Zulässigkeit:
19.01.2023
Weitere Entwicklung:
Zur Unzulässigkeit: Die Fragestellung suggeriere, dass die Aufrechterhaltung einer Stellungnahme der Stadt im Planungsverfahren tatsächlich verbindlich sei und damit allein durch das Bürgerbegehren die Durchschneidung des Schindelhauser Forstes verhindert werde. Dies sei unzutreffend. Mit dieser „falschen Darstellung der Rechtswirkung“ begründet die Verwaltung auch ihr Fazit, das Bürgerbegehren sei allein schon wegen seiner fehlerhaften, „eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden“ Begründung unzulässig.
Klage:
1
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ID:
11691
Erstellungsdatum:
30.03.2023
Änderungsdatum:
14.11.2022