Für Schaffung einer Milieuschutzsatzung ("Wohnen bleiben im Viertel")

Düsseldorf, Stadt (Nordrhein-Westfalen)

Fragestellung:
"Soll der Rat die Verwaltung der Stadt Düsseldorf beauftragen, eine Milieuschutzsatzung gem. § 172 Abs.1 Satz1 Nr2 Baugesetzbuch für die folgenden Wohngebiete: Lichtenbroich; Rath/Mörsenbroich; Heerdt West; Stadtmitte Ost; Flingern Süd/Oberbilk; Flingern Nord Ost; Bilk/Bilker Kirche; Gerresheim Süd; Friedrichstadt/Unterbilk Ost; LierenfeldSüd/Eller Nord; Wersten Süd/Holthausen; Hassels Nord/Reisholz Süd; Garath mit folgenden Zielsetzungen zu erarbeiten?• Umbauten, Abriss und Modernisierungen von Wohnungen werden genehmigungspflichtig• Die Umwandlung von Miet - in Eigentumswohnungen wird eingeschränkt• Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht bei Grundstücks- und Wohnungsverkäufen gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuch."
Themenbereich:
Hauptsatzung oder andere Satzung
Aktueller Status:
Unterschriftensammlung gestartet

Weitere Informationen

Jahr:
2020
Ankündigungsdatum:
20.08.2019
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
09.02.2020
--

ID:
10700
Erstellungsdatum:
07.04.2021
Änderungsdatum:
07.07.2020