Gegen Hauseigentümer-Vetorecht bei Verlegung von Stolpersteinen

Viersen, Stadt (Nordrhein-Westfalen)

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Verlegung von Stolpersteinen auf öffentlichen Flächen (Bürgersteige etc.) keiner Zustimmung der Eigentümer des Hauses, vor dem der Stolperstein verlegt wird, bedarf?
Themenbereich:
Kulturprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften gültig
5845
Unterschriften insgesamt:
6416
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss

Weitere Informationen

Jahr:
2018
Ankündigungsdatum:
03.05.2018
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
13.06.2018
Einreichung der Unterschriften:
07.08.2018
Zulässigkeit:
11.09.2018
Beschluss zum Bürgerentscheid:
24.04.2018
Unterschriftenanteil:
9.3
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ID:
10182
Erstellungsdatum:
07.05.2018
Änderungsdatum:
07.07.2020