Wahlrechtsreform: Finger weg von der Grundmandats-Klausel!

Der Fachverband Mehr Demokratie kritisiert das Vorhaben der Ampel-Koalition, im Zuge der Wahlrechtsreform die Grundmandatsklausel zu streichen

Der Fachverband Mehr Demokratie kritisiert das Vorhaben der Ampel-Koalition, im Zuge der Wahlrechtsreform die Grundmandatsklausel zu streichen. Die Regelung ermöglicht Parteien den Einzug in den Bundestag, wenn sie bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde verfehlen, aber mindestens drei Direktmandate erringen. „Das sollte auch so bleiben, denn die Grundmandatsklausel steht für mehr Vielfalt, Fairness und Repräsentativität im Bundestag“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Nach Ansicht von Mehr Demokratie ist es vollkommen unnötig, die Grundmandatsklausel abzuschaffen. „Mit der Größe des Bundestags hat die Klausel nichts zu tun. Aber wenn sie wegfällt, werden kleinere Parteien weiter benachteiligt“, so Beck. Aktuell profitiert die Linke von der Grundmandats-Regelung.

Beck befürchtet, dass der Bundestag noch weniger repräsentativ würde. Der Grund: Die Linke zog nur dank dreier Direktmandate in den Bundestag ein. Das wäre nach der neuen Regelung nicht der Fall gewesen. Die 2,3 Millionen Linke-Wählerstimmen wären nicht im Bundestag repräsentiert. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, deren Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert wäre, hätte sich so auf knapp 6,3 Millionen summiert.

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