Mehr Demokratie: Regeln für Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein dürfen nicht verschlechtert werden

+++ Innenministerin Sütterlin-Waack positioniert sich neu zur Einschränkung der Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein +++

Mehr-Demokratie Schleswig-Holstein begrüßt die Rücknahme der Generalklausel zur Einschränkung der Bürgerbegehren in den Kommunen. In einer Zeit, in der fast die Hälfte der Menschen in Deutschland an der Demokratie zweifelt, sei dies ein nicht akzeptables Signal gewesen. Dass die Ministerin hier eine Korrektur der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne der Koalition vorgenommen hat, sei ein wichtiger Schritt, den Mehr Demokratie ausdrücklich anerkenne.

Der Verein hält an seiner Kritik an einer Verschlechterung der Regeln für Bürgerbegehren fest. „Seit über dreißig Jahren kämpfen engagierte Bürgerinnen und Bürger und Verbände für den Ausbau der direkten Demokratie in Kommunen und Ländern“, sagt Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin des Vereins. Mittlerweile hat sie sich in allen Bundesländern etabliert und die Regeln sind ständig weiterentwickelt worden, um die Beteiligung der Bürger zu erleichtern. „Dass Schleswig-Holstein sich nun an schlechteren Regeln in anderen Bundesländern orientieren soll, ist nicht zeitgemäß“, sagt Nierth. In NRW sollen laut Koalitionsvertrag die Regeln für die Bürgerbegehren sogar erheblich erleichtert werden, auch in Niedersachsen haben die jetzt verhandelnden Parteien dies in ihren Landtagswahlprogrammen festgelegt.

Alle Erfahrungen, sprächen dafür, dass Bürgerbegehren und Volksentscheide zu mehr Akzeptanz und einer positiveren Einstellung zur Demokratie führen, erklärt Nierth. Daher wäre es sinnvoll, wenn Schleswig-Holstein sich an den vorbildlichen Regelungen in Bayern und fünf anderen Bundesländern orientieren würde. Dort sind Bürgerbegehren weitgehend ohne inhaltliche Einschränkungen und unnötige Hürden möglich.

„Die Hälfte aller Bürgerbegehren bundesweit findet in Bayern statt, ohne dass der Freistaat dadurch handlungsunfähig wurde. Im Gegenteil, gerade die CSU schätzt die Beteiligungsrechte in Bayern“, unterstreicht Nierth. In den mehr als 1000 Gemeinden in Schleswig-Holstein wurden zuletzt rund 25 Bürgerbegehren jährlich eingeleitet wurden, von denen aber ein Teil nicht zustande kam. Es könne also keine Rede davon sein, dass dies ein Problem für die Kommunalpolitik darstellte. „Bürgerbegehren sind vor allem ein Instrument, um vorhandene Konflikte in der Kommune zu kanalisieren und zu lösen.“

Die neue geplante Regelung, dass Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats nicht mehr zulässig sein sollen, wenn zwei Drittel dafür gestimmt haben, ist nach Ansicht von Mehr Demokratie wenig hilfreich. Die Behauptung, dass diese Regelung „ein hohes Maß an Beschleunigungspotential mit sich bringt“, sei angesichts der seltenen Einzelfälle, in denen ein solches Bürgerbegehren in der Vergangenheit erfolgreich war, nicht nachvollziehbar.

Die Frist von drei Monaten für Bürgerbegehren, die Gemeinderatsbeschlüsse rückgängig machen, erscheint dem Verein akzeptabel. Dies gelte aber nur, wenn nach Anmeldung des Bürgerbegehrens auch eine aufschiebende Wirkung einsetze. Eine Kostenschätzung sollte dann entfallen, so dass sofort mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann. Unabhängig davon schlägt Mehr Demokratie vor, dass die Kostenschätzung generell entfällt und stattdessen die Bürger über den Informationsbrief vor dem Bürgerentscheid auch über die Kosten informiert werden.

Eine Sperrfrist von drei Jahren ergibt nach Ansicht des Vereins keinen Sinn, da sich innerhalb von drei Jahren die Sachlage erheblich verändern kann. Mehr Demokratie ist kein Fall bekannt, der eine solche Regelung rechtfertigen würde.

„Aus den genannten Gründen bitten wir die beiden Regierungsfraktionen, an die die Ministerin ihren Formulierungsvorschlag nun weiterleitet, eindringlich, auf die geplante Verschlechterung der Regeln für Bürgerbegehren zu verzichten“, fasst Nierth zusammen.