Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie und ehemaliger DDR-Bürgerrechtler sagt dazu: „Das Grundgesetz hatte für die Wiedervereinigung einen Wegweiser aufgestellt: Es sollte eine gesamtdeutsche Verfassung ausgearbeitet und per Volksentscheid eingeführt werden. Gleichzeitig sollte, so hatten es die Mütter und Väter des Grundgesetzes vorgesehen, dann auch Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene eingeführt werden. Der Verfassungsentwurf, der am Runden Tisch entstand, sollte der Beitrag aus dem Osten sein. Hier war die direkte Demokratie ganz selbstverständlich vorgesehen. Aber diese Chance wurde verpasst und ein schneller Beitritt der DDR an die BRD vorgezogen. Da war die Mauer gefallen, aber nicht der Groschen. Die Arbeit in einem Ost-West-Verfassungskonvent hätte helfen können, eine gesamtdeutsche Identität zu begründen. Offen ist bis heute, den bundesweiten Volksentscheid einzuführen. Immerhin ist durch Impulse aus der friedlichen Revolution und vom Runden Tisch die direkte Demokratie Anfang der 90er-Jahre in allen neuen Ländern eingeführt worden, später auch in allen alten Bundesländern. Gedenken wir heute der Ereignisse vor 35 Jahren, dann gehört der bundesweite Volksentscheid als Forderung aus dem Herbst ‘89 wieder auf die politische Agenda.“
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