Koalitionsvertrag verspricht Bürgerräte, Transparenz- und Wahlrechtsreform

Fachverband: Das kann die Legislaturperiode der Demokratiereformen und Bürgerbeteiligung werden

Der heute (24.11.) veröffentlichte Koalitionsvertrag verspricht einen ganzen Strauß von Demokratiereformen. „Für die Demokratie und Bürgerbeteiligung ist der Koalitionsvertrag vielversprechend“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Vereins Mehr Demokratie. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen und organisieren. Dabei werden wir auf gleichberechtigte Teilhabe achten. Eine Befassung des Bundestages mit den Ergebnissen wird sichergestellt.“ Wie Bürgerräte rechtlich verankert werden sollen, ist bisher noch nicht im Koalitionsvertrag konkretisiert.

Gleich zu Anfang wird im Vertrag außerdem ein Zentrum für Legistik angekündigt, eine Art Fachbereich für Gesetzgebung und Demokratieinstrumente. Ebenso soll ein digitales Gesetzgebungsportal eingerichtet und die öffentliche Kommentierung erprobt werden. Petitionen sollen künftig mehr Gewicht bekommen und in Ausschüssen und im Plenum beraten werden können.

Auch in Sachen Transparenz kündigt die Ampelkoalition Verbesserungen an: Das Lobbyregistergesetz soll strenger geregelt werden; unter anderem ist ein legislativer Fußabdruck geplant, der die Einflüsse Dritter auf Gesetzentwürfe des Bundestages und der Regierung sichtbar macht. Die aktuellen Informationsfreiheitsgesetze sollen zu einem Bundestransparenzgesetz ausgebaut werden, was u.a. die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der öffentlichen Stellen umwandeln würde.

Der Vertrag kündigt eine Wahlrechtsreform an, die nicht nur auf eine Verkleinerung des Bundestages, sondern auch auf den Ausgleich des Geschlechterverhältnisses im Parlament und auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zielt.

Der Abschluss weiterer Handelsabkommen soll besonders kritisch geprüft werden, insbesondere auch mit Blick auf die umstrittenen Konzernklagerechte sowie auf Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz. Das Gemeinnützigkeitsrecht, dessen letzte Reform die Arbeit etlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen erschwert oder gefährdet, soll erneut auf den Prüfstand.

Weitere organisatorische und finanzielle Demokratiefördermaßnahmen, etwa die Fortführung des Programms „Demokratie leben!“ und die Förderung kommunaler Bürgerbeteiligung werden angekündigt.

„Dieser Koalitionsvertrag verspricht weit mehr Demokratieentwicklungs-Vorhaben als die bisherigen und er wird dabei teilweise ziemlich konkret“, fasst Nierth zusammen.