Volksbegehren in Rheinland-Pfalz: Mehr Demokratie fordert Verfassungsänderung

Noch nie war in der Geschichte von Rheinland-Pfalz ein Volksbegehren erfolgreich. Lediglich ein Volksbegehren hat es gegeben, bei dem es um die Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag ging. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an der zu hohen Unterschriftenhürde. Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind in Rheinland-Pfalz 300.000 Unterschriften nötig, wodurch direkte Demokratie verhindert wird. „Deshalb muss diese Hürde endlich runter!“, fordert Gert Winkelmeier, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. 11.528 Bürgerinnen und Bürger folgten der Forderung nach einer Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren in einem Online-Aufruf von Mehr Demokratie. Diesen Aufruf überreichte Mehr Demokratie am 24. September der rheinland-pfälzischen CDU.


Noch vor vier Jahren hatte Julia Klöckner in einem Interview dem mdmagazin von Mehr Demokratie in Aussicht gestellt: „Grundsätzlich ist mir in diesem Zuge wichtig, dass die Hürden bei Volksbegehren gesenkt werden.“ Anfang dieses Jahres hatte die CDU die Verhandlungen über eine Verfassungsänderung verlassen. Für eine Verfassungsänderung sind jedoch die Stimmen der SPD, der Grünen sowie der CDU erforderlich, da für so ein Vorhaben zwei Drittel der Stimmen des Landtages nötig sind. Mehr Demokratie will ein Scheitern der Reform nicht hinnehmen und fordert deshalb die CDU mit den Unterschriften der 11.528 Bürgerinnen und Bürger auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die rot-grüne Regierungsfraktion hat dazu nun am 24. September zwei Gesetzesentwürfe eingebracht.

Zum einen sollen auf kommunaler Ebene die nötigen Unterschriften für Bürgerbegehren, gestaffelt nach der Größe der Kommune, gesenkt werden. Kommt es zu einer Abstimmung, reichen dann 15 Prozent anstatt der bisherigen 20 Prozent. Zudem soll der Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt werden. Der Kostendeckungsvorschlag ist bislang vorgeschrieben, falls das Bürgerbegehren Einsparungen verhindern will oder höhere Kosten zur Folge hätte. Oftmals gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen über die Folgekosten. „Vor allem der Kostendeckungsvorschlag ist für Bürgerinnen und Bürger immer wieder ein unnötiger Stolperstein, der die monatelange Arbeit an einem Bürgerbegehren zunichtemachen kann“, so Gert Winkelmeier.

Nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch landesweit soll es Veränderungen geben. Neben Transparenz-Regeln bei der Finanzierung ist auch eine Kostenerstattung für Volksbegehren angedacht, die anders als vorher auch unabhängig vom Ausgang des Volksbegehrens 10 Cent pro Unterschrift beträgt. Neu ist zudem die freie Sammlung von Unterschriften in der Öffentlichkeit, die bislang nur in den Rathäusern möglich war. 

Bevor diese Vorschläge im Landtag verhandelt wurden, nahm die CDU-Vize Marlies Kohnle-Gros die Ordner mit den Unterschriften entgegen und stellte sich den Fragen von Mehr Demokratie. Außerdem kamen Pia Schellhammer, Landtagsabgeordnete der Grünen, sowie Martin Haller, Abgeordneter der SPD, zu Wort und äußerten sich zu den Chancen der Gesetzesentwürfe.