Wahlalter ab 16 in Rheinland-Pfalz

SPD, Grüne und FDP setzen sich im neuen Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz“ für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunal- und Landtagswahlen ein. Außerdem soll geprüft werden, wie eine Teilnahme der EU-Bürger:innen bei Landtagswahlen ermöglicht werden kann. Das kommunale Wahlrecht wird für Angehörige von Drittstaaten angestrebt.

Das Thema „Wahlalter ab 16“ hat vor allem im letzten Jahrzehnt die deutschen Landtage und Gerichte aber auch den Bundestag beschäftigt. Vereinzelt dürfen Jugendliche bei Kommunalwahlen aber auch bei Landtagswahlen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. So gibt es in fast allen Ländern das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen. Lediglich in Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, Bayern und im Saarland dürfen junge Menschen gar nicht wählen. Bisher wurde das Wahlalter für Landtagwahlen nur in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg gesenkt.

Der neue Koalitionsvertrag begründet das Vorhaben damit, dass „junge Menschen [..] ihre Zukunft mitbestimmen [wollen]“1. Laut Statistischem Landesamt von Rheinland-Pfalz2 hätten über 75.000 16- und 17-jährige durch eine Wahlrechtreform die Möglichkeit wählen zu gehen und damit Verantwortung für die eigene Zukunft zu tragen. Die Bereitschaft der Oppositionsparteien CDU und der Freien Wähler, der Verfassungsänderung zuzustimmen, ist bisher nicht vorhanden. In beiden Regierungsprogrammen wurde mit keinem Wort eine Reform des Wahlrechtes erwähnt. Deswegen wird bei einer Abstimmung zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Landtagswahlen im Mainzer Landtag mit keiner Zweidrittel-Mehrheit zu rechnen sein.

Für eine Änderung des Wahlalters bei Kommunalwahlen braucht es eine einfache Mehrheit des Landtages. Die Landesregierung hat mit 55 der insgesamt 101 Sitze eine solide Mehrheit, das Kommunalwahlrecht für die nächste Wahl 2024 schnellstmöglich zu ändern. Damit überträgt sie jungen Menschen Verantwortung und erfüllt ein wichtiges Wahlversprechen für unsere Demokratie.

Die 2011 von der rheinland-pfälzischen Landesregierung gegründete Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ empfiehlt ebenfalls eine Senkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Einher geht die Stärkung der politischen Bildung an Schulen durch Maßnahmen wie Jugenddialoge, Juniorwahlen und die Förderung schulischer Projekte, die jungen Menschen das Demokratieverständnis erfolgreich vermittelt.

Eine Reform für die Senkung des Wahlalters bei kommunalen Wahlen ist sogar mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Demokratieprinzip wird nicht verletzt, da die Gesetzgeber:innen der Länder für die Festlegung des Wahlalters zuständig sind. Auch das Bundesverwaltungsgericht entscheid 2018, dass das Grundgesetz kein Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen vorgibt, lediglich für Bundestagswahlen (Art. 38 Abs. 2 GG).

Der rheinland-pfälzische Landesverband von Mehr Demokratie begrüßt das Vorhaben der Landesregierung. Der Boykott der Oppositionsparteien nimmt vielen jungen Menschen die Chance auf eine für sie bestimmte Zukunft und zeigt ihnen nur mangelndes Vertrauen. Der Wunsch nach mehr Mitspracherecht von jungen Menschen und das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts muss für eine Umdenken aller Parteien in den deutschen Parlamenten führen. 

 

1 Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026, Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen, S. 128
2 Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Stand: 31.12.2019, https://www.statistik.rlp.de/de/gesellschaft-staat/bevoelkerung-und-gebiet/basisdaten-land/tabelle-4/