Ausführliche Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine

  • 1. Sind Sie für eine Senkung der Volksbegehrenshürde in der Landesverfassung? Bisher werden 300.000 Unterschriften benötigt.

    SPD:
    Vielleicht, Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung. Mit dem Wandel der Gesellschaft wandeln sich auch die Partizipazionsbedürfnisse der Menschen. Diese Entwicklungen müssen wir im Blick haben, um geeignet darauf reagieren zu können.
    Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern bei zentralen Zukunftsentscheidungen vor Ort und im Land mehr Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten geschaffen. Diese getroffenen Maßnahmen wollen wir wirken lassen bevor über weitere Schritte nachgedacht werden soll.

     

    CDU:
    Nein, Die parlamentarische Demokratie hat sich bewährt, gerade in der Krise.

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Ja, Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sind wichtige Elemente gelebter Demokratie. Vor Ort oder auf Landesebene sollen alle durch qualitativ hochwertige Beteiligung mitgenommen werden. Um Brücken zwischen Parlament und Bürger*innen zu bauen, sind Begleitkreise mit ausgelosten Bürger*innen für konkrete Reformprozesse eine Möglichkeit. Wir GRÜNE sind auch offen für Elemente der direkten Demokratie und möchten die Hürden für Volksbegehren sowie Volksentscheide absenken.

    Die Ergebnisse der Enquete-Kommission zur Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten der aktiven Bürgerbeteiligung halten wir nach wie vor für richtungsweisend. In 2015 hat die Koalition im Landtag, unter Beteiligung der GRÜNEN, ein Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz wurden Empfehlungen von der Enquete-Kommission, wie beispielsweise die Möglichkeit der anteiligen Kostenerstattung, umgesetzt. Dass die Ergebnisse der Enquete-Kommission nicht umgesetzt wurden, stimmt daher nicht. Bislang wurden aber nicht alle Empfehlungen umgesetzt, daher besteht aus GRÜNER Sicht noch viel Luft nach oben.

     

    FDP:
    Vielleicht, Die Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürger, die jenseits der Teilnahme an Wahlen mitbestimmen können. Wir Freien Demokraten werden in der nächsten Legislaturperiode den Ausbau weiterer Instrumente der direkten Demokratie prüfen.

     

    Die Linke:
    Ja, Die rheinland-pfälzische Gemeinde- und Landkreisordnungen sind durch Misstrauen gegenüber den Menschen, die Angst vor direkter Bürgerbeteiligung und blindem Vertrauen in die Träger parlamentarischer Macht bestimmt. Deutlich wird dies in den nahezu unüberwindlichen Hürden für Bürger*innenbegehren. Demnach müssen bis zu 10 Prozent der Bürger*innen ein Begehren unterschreiben, ansonsten findet keine Abstimmung statt. Wir wollen eine Absenkung auf 4 Prozent der Wahlberechtigten erreichen.

     

    AfD:
    Ja, Als AfD sprechen wir uns in unserem Landtagswahlprogramm für eine Senkung der Volksbegehrenshürde in der Landesverfassung aus. Die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sind in Rheinland-Pfalz so hoch, dass direkte Demokratie faktisch verhindert wird. So müssen für eine Volksinitiative 30.000 Unterschriften, für ein initiierendes Volksbegehren 300.000 Unterschriften in zwei Monaten und für ein fakultatives Volksbegehren 150.000 Unterschriften in einem Monat auf dem Wege der amtlichen Eintragung gesammelt werden. Die Anzahl der Unterschriften ist stattdessen für alle Verfahren auf jeweils ein Drittel zu verringern, während die Eintragungsfristen bei Volksbegehren auf sechs Monate bzw. ein Jahr zu verlängern sind. In diesem Sinne haben wir seit 2016 zwei Gesetzentwürfe für eine Senkung der Volksbegehrenshürde in der Landesverfassung in den Landtag eingebracht, die von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurden.

     

    Freie Wähler:
    Ja, Die Vergangenheit zeigt, dass mit den bestehenden Hürden Volksbegehren wirksam verhindert wurden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

     

    Piraten:
    Ja, Bisher wurde in Rheinland-Pfalz noch nie ein landesweiter Volksentscheid durchgeführt. Wir wollen daher die Hürden dafür senken. Die Sammelfrist für Unterschriften wird von bisher zwei auf künftig  sechs Monate verlängert, die Zahl der notwendigen Unterschriften wollen wir von jetzt 300.000 auf 100.000 verringern.

     

    VOLT:
    Ja. Wir erleben besonders auf der kommunalen Ebene, dass sich viele hoch motivierte und oft auch hoch qualifizierte Bürger*innen in Bürgerbewegungen engagieren. Diese Anliegen werden dann auch in Volksinitiativen formalisiert auf den Weg gebracht, scheitern dann aber viel zu oft an dem Beharrungsverhalten der örtlichen Politik oder an nicht öffentlichen Sitzungen. Problematisch sehen wir auch die Praxis, ähnlich wie im Brexit, dass eine öffentliche Abstimmung mit der einfachen Auswahl ja oder nein durchgeführt wird, mit der dann bereits hart errungene Meinungsbildungen außerparlamentarisch wieder gekippt werden. Diese Abstimmungen finden häufig unter dem Vorwand der Bürgerbeteiligung statt, jedoch werden die Fragen oft so gestellt, dass das “gewünschte” Ergebnis herauskommt, zu welchem sich die Parlamentarier oft selbst nicht öffentlich durchringen können. Das Verfahren der Volksinitiativen muss so fortentwickelt werden, so dass die parlamentarische Zuständigkeit nicht außer Kraft gesetzt wird. Die Entscheidungen müssen immer das Gemeinwohl berücksichtigen und nicht auf  Partikularinteressen abzielen.
    Die bisherigen Verfahrensweisen erzeugen einen sehr hohen Frustrationspegel und Politikverdrossenheit. Das führt oft zu weiteren politischen Abspaltungen in den Kommunen, da die berechtigten Anliegen von den etablierten Parteien leider viel zu oft nicht ernsthaft behandelt werden. Für viele Menschen ist die Politik im Alltag daher nicht mehr spürbar, immer weniger  junge Menschen engagieren sich aktiv in der Politik - Volt ist hier eine Ausnahme. Im Bereich der Volksinitiativen plädieren wir für eine Herabsetzung auf 15.000 Stimmberechtigte und die  Änderung der Kommunalverfassung, so dass die Anhörungen und Beschlussfassungen zu diesen Initiativen in öffentlichen Sitzungen stattfinden müssen. Ob mit der Absenkung der Hürde von 30 auf 15T auch eine thematische Begrenzung der Volksinitiativen stattfinden muss, da u.a. die im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltung der Kommunen mittels Volksinitiativen nicht ausgehöhlt werden darf, sollte im Landtag zur Diskussion gestellt werden. Volksinitiativen zur Stärkung des Gemeinwohls und der Klimaziele sollten grundsätzlich unterstützt werden.
    Das Instrument der Volksbegehren muss u.E. als gescheitert erklärt werden und dient letztendlich nur noch als pseudo-demokratisches Feigenblatt. Der Slogan von Willy Brandt: “Mehr Demokratie wagen” ist praktisch seit den 70’er Jahren nicht wirklich fortentwickelt oder umgesetzt worden. Das konnte nur so lange funktionieren, wie die beiden großen “Volksparteien” die Wähler praktisch unter sich aufteilen konnten. Dieses Geschäftsmodell funktioniert seit der Wiedervereinigung schon lange nicht mehr und dieses Demokratiedefizit führt inzwischen auch zur Gefährdung der demokratischen Grundordnung. Während das Schweizer Modell des Volksentscheides u.E. in Deutschland aus verschiedenen Gründen nach unserer Auffassung nicht in Frage kommt, so sehen wir großes Potential in den neuen Formen der Bürgerbeteiligungen - von befristeten Bürgerparlamenten bis hin zu Bürgerforen, um dieses Demokratiedefizit abzubauen und den politischen Diskurs wieder in die Breite zu bringen. Volt wird sich dafür einsetzen, dass z.B. das Instrument der Bürger Räte nach irischem Modell in Rheinland-Pfalz eingesetzt wird. Die Erfahrungen mit diesen neuen Formen der Beteiligung zeigen, dass schwierige gesellschaftliche Fragen zu einer guten Lösung gebracht werden können und somit auch die parlamentarische Demokratie gestärkt werden kann. Wir können uns vorstellen, dass nahezu alle Fragen, die in der Zuständigkeit des Landes liegen, mit neuen, demokratischen Mitbestimmungsmethoden unterstützt werden könnten. Zum Beispiel die umstrittene Gebietsreform, die aktuell im Land Rheinland-Pfalz ansteht.

  • 2. Sind Sie dafür zukünftig Volksbegehren auch zu Finanzfragen zuzulassen?

    SPD:
    Nein, Der Ausschluss von Volksbegehren zu Finanzfragen beruht auf der Überlegung, eine monetäre Bereicherung durch eine entsprechende Initiative für Bürgerinnen und Bürger oder eine einzelne Interessengruppe zu verhindern. Gleichwohl darf die Möglichkeit des Volksbegehrens nicht dadurch gänzlich beschränkt werden, dass jedes Begehren von finanzieller Tragweite unter Hinweis auf den Ausschluss von Finanzfragen als unzulässig abgelehnt wird. Eine dementsprechend weite Auslegung des Begriffs der Finanzfragen lehnen wir ab. Ein Festhalten an der aktuellen Formulierung ermöglicht jedoch eine intensive Prüfung des Begehrens auch unter diesem Gesichtspunkt, muss doch die Entscheidung wann ein solcher Fall vorliegt letztlich als Frage des Einzelfalles behandelt und unter Zugrundelegung der jeweiligen Verhältnisse bestimmt werden.  

     

    CDU:
    Nein, Die Budgethoheit des Parlamentes soll nicht angetastet werden.

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Ja, Wir GRÜNE sind offen dafür, die Landesverfassung in dieser Hinsicht zu konkretisieren.

     

    FDP:
    Nein, Wir Freie Demokraten wollen die verfassungsmäßigen Rechte des Parlaments zu Finanz- und Haushaltsfragen nicht einschränken. Der Landtag Rheinland-Pfalz muss weiterhin über alle finanziellen und haushaltsrechtlichen Fragen bestimmen.

     

    Die Linke:
    Ja, Bürger*innenbegehren inhaltlich in vielen Punkten begrenzt: Über Geld darf nicht abgestimmt werden, Baupläne sind ausgenommen. Von der Chance auf direkte Demokratie kann somit keine Rede sein. Eine moderne und demokratische Bürger*innenbeteiligung in der Kommune sieht anders aus. Darum wollen wir Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheide auch über Finanzen und die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitanträgen.

     

    AfD:
    Ja, Als AfD sprechen wir uns in unserem Landtagswahlprogramm dafür aus, zukünftig Volksbegehren auch zu Finanzfragen zuzulassen. Der Ausschluss von Volksbegehren zu Finanzfragen bedeutet bei einer weiten Auslegung des Begriffs Finanzfragen eine wesentliche Einschränkung der direkten Demokratie. Wir möchten, dass Volksbegehren künftig auch zu Finanzfragen erlaubt sind und lediglich das Haushaltsgesetz zur Wahrung der Budgethoheit des Landtags ausgenommen bleibt.

     

    Freie Wähler:
    Ja, Die Formulierung "Finanzfragen" ist zu wenig konkret und muss klarer gefasst werden. Hier kann auf die Erfahrungen in Berlin und Baden-Württemberg zurückgegriffen werden, um eine bessere und konkretere Formulierung zu finden.

     

    Piraten:
    Ja, Die Liste der Themen, bei denen ein Bürgerentscheid nicht zulässig ist, wollen wir kürzen.

     

    VOLT:
    Ja, Volksinitiativen und Bürgerforen sollten sich auf den Landeshaushalt und auch auf die kommunalen Haushalte auswirken dürfen, andernfalls sind sie tatsächlich wirkungslos. Die  Umsetzung von Volksinitiativen sollten jedoch vor der öffentlichen Beschlussfassung einer Prüfung bezüglich der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit unterzogen werden, um die  Ausführung von unwirtschaftlichen oder umweltschädlichen, lokalen Partikularinteressen zu vermeiden. Die Haushaltsgesetze des Landes Rheinland-Pfalz und die Haushalte der Städte und Gemeinden sollten aber nicht Gegenstand von Volksinitiativen werden dürfen. Die Landesverfassung Rheinland-Pfalz sollte ähnlich wie in Berlin oder Baden-Württemberg angepasst werden.

  • 3. Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung
    von Unterschriften für ein Volksbegehren auf Landesebene einsetzen?

    SPD:
    Vielleicht, Das Erfordernis der Unterschriften soll insbesondere die Ernsthaftigkeit des Volksbegehrens sicherstellen.
    Aufgrund der sich dem Begehren anschließenden Verfahren muss eine Nachvollziehbarkeit bzw. Identifizierbarkeit der Unterschriften und damit die Zulässigkeit des Antrags zweifelsfrei verifiziert werden können. Die Möglichkeit doppelter Unterschriften, Unterschriften von nicht-abstimmungsberechtigten Personen oder fingierter Unterschriften muss unbedingt verhindert werden. Das digitale Sammeln von Unterschriften kann hier zusätzliche Gefahrenstellen bieten und hält immer noch offene Fragen bereit. Eine digitale Unterschrift müsste um eine herkömmliche, handschriftliche Unterschrift zu ersetzen, eindeutig, fälschungssicher und auch langfristig noch überprüfbar sein. Technische Verfahren sind hier theoretisch denkbar, bei der praktischen Ausführung sehen wir noch Klärungsbedarf. Damit einhergehende rechtliche, organisatorische sowie finanzielle Fragen müssten noch vertieft diskutiert werden. Aus unserer Sicht empfiehlt sich dabei ein bundesweiter Austausch.
    Die SPD Rheinland-Pfalz steht einer entsprechenden Diskussion auch unter Beachtung der Erfahrungen mit der elektronischen Sammlung von Unterstützungsbekundungen bei der Europäischen Bürgerinitiative, offen gegenüber.

     

    CDU:
    Vielleicht

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Ja, Wir unterstützen die Sammlung von Unterschriften in digitaler Form, sofern sie datensicher organisiert werden kann.

     

    FDP:
    Ja, Wir Freie Demokraten werden die Sammlung von Unterschriften in digitaler Form unterstützen. Sie ermöglicht eine flächendeckende demokratische Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger - auch in schwierigen Zeiten wie beispielsweise der Corona-Pandemie. Die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Sicherheit der Unterschriftensammlung müssen dabei immer gewährleistet sein. Das werden wir in der nächsten Legislaturperiode prüfen.

     

    Die Linke:
    Ja, Wir halten die digitale Sammlung von Unterschriften unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll. Dabei muss jedoch der Datenschutz der Unterzeichnenden höchste Priorität genießen. Zudem muss sichergestellt werden, dass keine illegalen Eingriffe stattfinden und z. B. Unterschriften von Bürger*innen gefälscht werden.

     

    AfD:
    Ja, Als AfD sprechen wir uns in unserem Landtagswahlprogramm für die Nutzung
    von neuen digitalen Medien zur Stärkung von Direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung aus. Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sollten so barrierefrei wie möglich sein.

     

    Freie Wähler:
    Ja, Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist die Schaffung einer solchen Möglichkeit zwingend notwendig. Ebenso notwendig ist es aber, dass zum einen der Datenschutz gewährleistet ist und zum anderen die Möglichkeit der Manipulation wirksam ausgeschlossen wird.

     

    Piraten:

    Ja, Die Unterschriften müssen bisher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, diese Hürde wollen wir abschaffen und durch eine freie Unterschriftensammlung ersetzen". Analog zu den Unterstützungsuntereschriften zur Zulassung für Wahlen fordern wir auch hierbei die Zulassung digitaler Verfahren.

     

    VOLT:
    Ja. Grundsätzlich begrüßen wir ein solches Verfahren, was in Rheinland-Pfalz auch möglich wäre, da die Einwohnermeldedaten hier in einem einzigen Fachverfahren landesweit zur Verfügung stehen und somit auch die Wahlberechtigten landesweit ermittelt werden können. Jedoch liegt die erste und auch die zur Zeit noch höchste Hürde bei der digitalen Authentifizierung der Bürger*innen. Wir werden uns im Landtag Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass die Prozesse zur Umsetzung der digitalen Signatur im Bund endlich beschleunigt wird, denn digitale Bürgerbeteiligung geht grundsätzlich nur über das Einwohnermeldewesen und das Bundesmeldegesetz sowie eine Regelung der digitalen Signatur.

  • 4. Sind Sie dafür, eine Servicestelle für Bürgerbegehren als neutraler Ansprechpartner für Bürgerinitiativen und Verwaltung einzurichten?

    SPD: Vielleicht, Formelle Mängel können dazu führen, dass ein Bürgerbegehren bereits scheitert, noch bevor es eine tatsächliche Chance auf eine Entscheidung hat.  
    Beratungsangebot, wie die des Mehr Demokratie e.V. helfen insbesondere Bürger- und Volksinitiativen bei ihrem Begehren und sorgen so dafür, dass formelle Vorgaben eingehalten werden können. Für diesen Einsatz gebührt ihnen Dank.
    Die SPD Rheinland-Pfalz sieht den Vorteil solcher Unterstützung und steht weiteren Beratungsmöglichkeiten grundsätzlich offen gegenüber.

     

    CDU:
    Ja, Es gibt bereits Servicestellen, die bei solchen Anfragen zur Verfügung steht.

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Ja, Wir GRÜNE unterstützen die Errichtung einer unabhängigen Anlaufstelle für Initiator*innen von Beteiligungsverfahren.

     

    FDP:
    Vielleicht, Mit der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz gibt es bereits eine Institution, die sich unabhängig und überparteilich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger kümmert. Wir Freien Demokraten wollen prüfen, inwiefern hier eine verstärkte Beratung für Bürger- und Volksinitiativen etabliert werden kann.

     

    Die Linke:
    Ja, DIE LINKE möchte Beteiligung niedrigschwellig gestalten und allen ermöglichen. Darum befürworten wir die Einrichtung von neutralen Unterstützungsangeboten, die es Bürger*innen erleichtern, ihre Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen.

     

    AfD:
    Ja, Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung müssen mit entsprechenden Prozessen und Informationen umgesetzt werden und einhergehen. Wie in der Schweiz sollten die Wahlberechtigten vor einem Volksentscheid ausführlich über dessen Ziele und Auswirkungen aufgeklärt werden. Die Schaffung eines neutralen Ansprechpartners ist hier sinnvoll.

     

    Freie Wähler:
    Ja, Dies wäre eine sinnvolle Schnittstelle zwischen Verwaltungen und Bürgern.

     

    Piraten:
    Ja, Jeder hat das Recht, sich mit Beschwerden oder Anregungen an das  Parlament zu wenden. Wir wollen, dass dieses Recht verstärkt genutzt  wird: Nach Vorbild des Portals "ePetitionen" des Bundestags wollen wir  auch für dem Landtag Rheinland-Pfalz eine Website einrichten, auf der  Petitionen öffentlich eingereicht, diskutiert und unterstützt werden  können. Sitzungen des Petitionsausschusses müssen immer öffentlich sein. Auf kommunaler Ebene wollen wir Plattformen erstellen, auf denen jeder  Anregungen an die Kommunalverwaltung und die Stadt- bzw. Gemeinderäte  richten kann.

     

    VOLT:
    Ja. Viele Menschen sollten über ihre Rechte und Möglichkeiten besser informiert werden. Diese Servicestelle sollte im Land eingerichtet und mit den Städten und Gemeinden vernetzt werden.

  • 5. Sind Sie dafür das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken?

    SPD:
    Ja, Wir wollen das Wahlalter auf 16 Jahre senken. Wir sind überzeugt: Dadurch werden wir dem Interesse von jungen Menschen an Politik gerecht und fördern ihre Bereitschaft, sich gesellschaftlich zu engagieren. Wir glauben, dass junge Menschen ihre Interessen so besser in den politischen Willensbildungsprozess einbringen können und wollen.

     

    CDU:
    Nein, Aktives und passives Wahlrecht bilden eine Einheit und sind an die Volljährigkeit geknüpft.

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Ja, Wir GRÜNE setzen uns schon lange für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Bislang verhindert die Blockade der CDU eine Änderung der Verfassung und verweigert somit jungen Menschen ihr Recht auf Mitbestimmung.

    Darüber hinaus wollen wir die Einrichtung eines Jugendbeirats im Land unterstützen. Außerdem möchten wir die Jugendstrategie "JES! Jung. Eigenständig. Stark" ausbauen, damit die Belange Jugendlicher in allen Politikbereichen wahrgenommen und mitgedacht werden. Jugendzentren und dezentrale, zunehmend auch mobile Angebote der Jugendarbeit bieten jungen Menschen Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten.

     

    FDP:
    Ja, Demokratie lebt von Beteiligung - wir  Freie Demokraten wollen das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahl auf 16 Jahre senken.

     

    Die Linke:
    Ja, Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen
    für alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben.

     

    AfD:
    Nein, Für die AfD gibt es einen inneren Zusammenhang von Rechten und Pflichten, von Mitbestimmung und Verantwortung. Junge Menschen sind erst mit 18 Jahren uneingeschränkt geschäftsfähig und dürfen alleine Auto fahren. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von bis zu 17 Jahren und kann auch auf Heranwachsende von bis zu 20 Jahren angewendet werden, voll straffähig sind junge Menschen also sogar erst ab 21 Jahren. Darüber gibt es in der Gesamtheit einen breiten Konsens über alle Parteien hinweg und möchte niemand etwas daran ändern. Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben das Wahlrecht aus guten Gründen an das Erreichen einer Altersgrenze geknüpft. Wir sollten es dabei belassen.

     

    Freie Wähler:
    Vielleicht, Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Absenkung, sehen aber auch die Gefahr der starken Beeinflussung Minderjähriger durch ihre Eltern. Insbesondere bei politisch wenig oder gar nicht interessierten Jugendlichen scheint uns dies gegeben. Daher befürworten wir eher die Einrichtung von Jugendparlamenten, in denen politische interessierte und informierte Jugendliche ihre Anforderungen an die Politik formulieren und wirksam vorbringen können.

     

    Piraten:
    Ja, Wir wollen, dass alle Menschen - unabhängig von ihrer  Staatsangehörigkeit und ihrem Alter - bei Kommunal- und Landtagswahlen  wählen dürfen. Die einzige Voraussetzung soll sein, mindestens drei  Monate in der Gemeinde bzw. in unserem Bundesland zu leben.

     

    VOLT:
    Ja. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist mehr als überfällig. Darüber hinaus hat Volt ein Konzept erarbeitet, bei dem jungen Menschen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren geholfen wird, Petitionen gemeinsam zu verfassen und diese öffentlichkeitswirksam dem Landtag zu übergeben. Gerade junge Menschen sind von vielen derzeitigen politischen Herausforderungen stark betroffen. Sie sollten daher die Möglichkeit haben, dass ihre Ideen auch von den Parteien wenigstens gehört werden.

  • 6. Setzen Sie sich für die Umsetzung der Forderungen, die 2014 im
    Abschlussbericht der Enquete-Kommission zum Thema „Aktive
    Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ vorgelegt wurden?

    SPD:
    Vielleicht, Die Enquete-Kommission "Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie" hat  wichtige und entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz vorgeschlagen. Die SPD Rheinland-Pfalz steht für mehr Bürgerbeteiligung und unterstützt entsprechende Schritte. Als Reaktion auf die ausgearbeiteten Vorschläge haben wir bei zentralen Zukunftsentscheidungen vor Ort und im Land mehr Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten geschaffen. Deren Wirkung ist eng zu begleiten und als Grundlage für weitere mögliche Schritte heranzuziehen. 

     

    CDU:
    Nein, Wir stehen  vollumfänglich zu der von der CDU-Fraktion abweichend eingebrachten Meinung.

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Ja, Wir GRÜNE sind offen für Elemente der direkten Demokratie, einschließlich der Senkung der Hürden für Volks- und Bürgerentscheide, Änderungen im Negativkatalog der Themenausschlüsse, der Senkung der Zustimmungsquoren und der Verlängerung der Eintragungsfrist. Hierfür sind die Empfehlungen der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung für uns weiter Orientierungsgrundlage.

    Der Empfehlung "Bürgerhaushalte und offene Haushalte" wurde durch die Änderung von § 97 GemO durch das Gesetz der Koalition von 2015 Rechnung getragen. Die Empfehlung zur verständlichen Aufbereitung der Haushaltsentwürfe richtet sich an die kommunale Ebene.

     

    FDP:
    Vielleicht, Die Enquete-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht gute Ansatzpunkte geliefert, die durch den Einsatz von Mitteln direkter Demokratie die demokratische Teilhabe der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern verstärkt. Die repräsentative Demokratie soll dadurch nicht ersetzt, sondern bereichert werden.

     

    Die Linke:
    Ja, Die Forderungen decken sich mit den Zielen der LINKEN.

     

    AfD:
    Ja, Als AfD sprechen wir uns in unserem Landtagswahlprogramm für die Senkung der Hürden für Volks- und Bürgerentscheide, die Änderung des Negativkatalogs der Themenausschlüsse (Bauleitplanung), die Senkung der Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden und die Verlängerung der Eintragungsfrist für die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren aus.

     

    Freie Wähler:
    Ja, Wir FREIEN WÄHLER stehen für den massiven Ausbau direkter Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in der Politik. Politik lebt vom Engagement und der Gestaltungsbereitschaft der Bürger. Wir sind überzeugt, dass mehr direkte Demokratie zu besseren politischen Entscheidungen und zu einer nachhaltigen
    Reduzierung der Politikverdrossenheit in Rheinland-Pfalz führt.

     

    Piraten:
    Ja, Auch auf kommunaler Ebene wollen wir das Zustandekommen eines  Bürgerentscheids vereinfachen. Die dafür nötige Unterschriftenzahl  wollen wir von jetzt 10 % auf 5 % der Wahlberechtigten halbieren. Die in  manchen Fällen vorgesehene Frist für das Sammeln der Unterschriften  wollen wir von jetzt vier Monaten auf sechs Monate verlängern. Die Liste  der Themen, bei denen ein Bürgerentscheid nicht zulässig ist, wollen  wir kürzen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, wollen wir das  Zustimmungsquorum abschaffen oder zumindest verringern.

     

    VOLT:
    Ja. Viele der dort vorgeschlagenen Themen werden von Volt unterstützt. Darüber hinaus wollen wir in Pilotprojekten weitere Elemente der demokratischen Mitwirkung der Bürger*innen erproben, kritisch reflektieren und ggf. weiterentwickeln.

  • 7. Werden Sie sich im Fall einer Regierungsbeteiligung dafür einsetzen, dass Rheinland-Pfalz dem EU-Kanada-Abkommen CETA im Bundesrat nicht zustimmt?

    SPD:
    Nein, Ein gemeinsames Handels- und Investitionsabkommen soll die guten Beziehungen zwischen der EU und Kanada noch weiter stärken. Der Marktzugang für europäische Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen sowie im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wird deutlich verbessert –gleichzeitig werden die hohen sozialen und ökologischen Standards bekräftigt. Seit der Unterzeichnung von CETA durch die EU und Kanada im Februar 2017 werden die Regeln bereits vorläufig angewandt.
    Der SPD war in diesem Abkommen besonders wichtig, dass die Arbeitsschutz-Vorgaben von Kanada ratifiziert werden. Die acht geforderten ILO-Konventionen wurden bis Mitte 2017 von Kanada per Ratifikation angenommen, darunter die Konvention 138 zum Mindestalter der Beschäftigten und die Konvention 98 zu kollektiven Tarifverhandlungen. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen SPD spricht aktuell nichts gegen eine Ratifizierung. Im Vorfeld der tatsächlichen Entscheidung und unter Vorlage der konkreten Beschlussvorlagen wird dies erneut zu diskutieren sein.

     

    CDU:
    Nein, Wir werden uns als CDU Rheinland-Pfalz nicht gegen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag und nicht gegen Ceta stellen. Handel und eine starke Wirtschaft sind für uns wichtig.

     

    Bündnis 90/Die Grünen:
    Vielleicht, Unser Grundsatzprogramm hält fest, dass die Handelspolitik der EU ein starkes Instrument ist, um Umwelt-, Tier- und Klimaschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und soziale Standards wie den Schutz von Arbeitnehmer*innen-Rechten mit Wirtschaftsinteressen in Einklang zu bringen und weltweit durchzusetzen. Bereiche der Daseinsvorsorge, also öffentliche Güter wie beispielsweise Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit oder Wasser, sind staatliche Aufgaben und unterliegen einem öffentlichen Interesse. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne sind auszuschließen. Handelsabkommen dürfen es Staaten und der EU nicht erschweren, eigene, höhere Standards in Bezug auf Klima-, Umwelt- und Verbraucher*innenschutz festzulegen. Das europäische Vorsorgeprinzip ist stets zu wahren.

    Sollte CETA in der im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Fassung diesen Kriterien nicht entsprechen, werden wir dem nicht zustimmen.

     

    FDP:
    Nein, Wir Freien Demokraten sehen in dem Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada enorme Chancen. Wenn wir Handelshemmnisse abbauen und gleichzeitig unsere hohen Standards bei Menschenrechten sowie Lebensmitteln und Umweltsicherheit als Rechtsgrundlage verteidigen, geben wir der Globalisierung gerechte Regeln. Das Freihandelsabkommen mit Kanada erreicht genau das. 

     

    Die Linke:
    Ja, DIE LINKE lehnt die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ab, da diese demokratische Regeln außer Kraft setzen, die Rechte privater Unternehmen sehr viel höher bewerten als demokratisch legitimierte Institutionen und Entscheidungen und schon im Aushandlungsprozess völlig intransparent sind. Wir sehen in diesen Abkommen eine ökologische und soziale Katastrophe sowie eine Katastrophe für die Demokratie. Daher werden wir alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um CETA und vergleichbare Abkommen zu verhindern.

     

    AfD:
    Ja, Die AfD wendet sich gegen CETA, weil mittels dieses Abkommens eine neue Schiedsgerichtsbarkeit etabliert und die nationale Souveränität unterlaufen werden soll. Zudem können laut CETA zwar finanzkräftige Unternehmen Staaten verklagen, der umgekehrte Weg ist jedoch nicht vorgesehen. Das CETA joint committee stellt einen neuen supranationalen Rahmen dar, der den gesamten Ablauf von der Interpretation des Abkommens bis hin zu Sanktionen gegenüber Staaten für CETA vorgibt. Europäische Verbraucherschutzkriterien etwa bei Gen- oder Klonverbot werden aufgeweicht oder gar ganz abgeschafft. Zudem ist umstritten, ob US-Firmen über ihre 42000 Niederlassungen in Kanada mit Ceta ein "TTIP light‘" durch die Hintertür bekommen. Die AfD wird sich im Bundestag weiterhin gegen diesen dreisten Ausverkauf europäischer Standards zur Wehr setzen.

     

    Freie Wähler:
    Ja, Wir halten dieses Abkommen in der vorliegenden Form für nicht zustimmungsfähig.

     

    Piraten:
    Ja, Wir lehnen Handelsabkommen abseits des Rechts der daran beteiligten Staaten und des UN-Welthandelsrechts grunsdsätzlich ab. Darunter fällt auch CETA, u.a. wegen der privaten Handels-Schiedsgerichte.

     

    VOLT:
    Ja, wir würden uns dafür einsetzen, dass im Bundesrat nicht zugestimmt, sondern auf der EU Ebene nachgebessert wird. Für uns ist eine demokratische transnationale politische Struktur der zentrale Schlüssel, um die großen globalen Herausforderungen unserer Zeit wirklich zu lösen. Genau aus diesem Grund engagieren wir uns bei Volt, denn Volt ist eine transnationale Partei und strebt in Europa nach einer europäischen Demokratie, die wiederum auf ein gutes globales Miteinander setzt. Auf dem längeren Weg zum globalen, demokratischen Miteinander ist es von  großer Bedeutung, dass Staaten umfangreiche Abkommen miteinander schließen, die das Miteinander stärken. Aus diesem Punkt begrüße ich einige Grundideen von CETA. Allerdings kann ich CETA aus zwei Gründen nicht zustimmen: Umweltschutz darf bei solchen Abkommen nicht leiden, er muss vielmehr eine zentrale Rolle einnehmen. Zudem darf die Rechtsprechung
    nicht an private Gerichte ausgelagert werden. Sämtliche Rechtsprechung muss bei nationalen und beim europäischen Gerichtshof liegen.