Treffen mit der stellvertretenden Vorsitzendenden der CDU Fraktion im Landtag, Marlies Kohne-Gros

Am 02. September waren wir von Mehr Demokratie eingeladen bei Marlies Kohne-Gros, die nicht nur Vorsitzendende der CDU Fraktion im Landtag ist, sondern auch stellvertretende Vorsitzende der Enquetekommission „Aktive Bürgerbeteiligung“. Für Mehr Demokratie mit dabei waren unser Bundesvorstandssprecher Dr. Michael Efler, und aus unserem Landesvorstand Gert Winkelmeier und Genoveva Brandenburger. Thema des Gespräches war vor allen die Arbeit der Enquetekommission und die Umsetzung der dort diskutierten Reformen.

Grundsätzlich sieht auch die CDU hier den Bedarf von Reformen. Wie diese geschehen soll, wird allerdings intern noch diskutiert. Hier sei die Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen. Ohnehin wird sich der Abschlußbericht der Enquetekommission wohl noch auf das nächste Jahr verschieben, da auch die Gewerkschaften und Unternehmerverbände zu ihrer Meinung befragt werden.

Die VertreterInnen von Mehr Demokratie bekamen Gelegenheit die für uns wichtigsten Veränderungen bei Volksbegehren zu erläutern:

Bisher sind Volksbegehren zu Finanzfragen unzulässig. Das Wort Finanzfragen sollte aus dem Text heraus und ersetzt werden durch das Wort Haushaltsfragen. Dabei bleibt die Finanzhoheit beim Landtag, was die Fragen des aktuell laufenden bzw. gerade beschlossen Haushaltes bzw. Doppelhaushaltes angeht. Die Schuldenbremse gilt auch für die Volksgesetzgebung. Als zu hoch angesehen werden von Mehr Demokratie die Hürden für Haushaltsbegehren in Baden-Württemberg. Diese sollten in Rheinland-Pfalz auf keinen Fall zum Vorbild genommen werden.

Wichtig ist auch, dass die Unterschrift für Volksbegehren nicht mehr ausschließlich per Amtseintragung zu leisten sei, sondern auch die freie Unterschriftensammlung ermöglicht wird, um die direkten Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf ihre Demokratie zu erleichtern. Beide Eintragungsmöglichkeiten sollten vorgesehen sein, gerade für ländliche Gebiete ist dies wichtig.

Wichtig ist es auch die Sammelfrist von zwei Monate auf sechs Monate verlängern, weil die ehrenamtlichen Initiativen diese Zeit benötigen. Die Zahl der Unterschriften für ein Volksbegehren sollte der Landtag von 300 000 auf 100 000 Unterschriften senken, das sind 3% der Wahlberechtigten in RLP.

Einigkeit besteht darin, dass das Verfahren wie auch die Durchführung und Finanzierung transparent und die Ausgewogenheit in den Meinungsbildungsmöglichkeiten gegeben sein muss. Abstimmungsbenachrichtigung wie in der Schweiz als Heft oder als Tonträger auch für Seheingeschränkte Bevölkerungsgruppen und eine sprachwissenschaftliche Beratung sind zu empfehlen. So hat zum Beispiel Bayern Regeln wie das Abstimmungsheft auszusehen hat und in Berlin erstellt der Landeswahlleiter das Heft in Schriftform (andere Übertragungsmöglichkeiten sind jedoch möglich). Gert Winkelmeier schlägt vor das Landeswahlgesetz zu ändern und ein Transparenzgebot auch für die InitiatorInnen verbindlich zu machen.

Eine grundlegende Verbesserung der Bedingungen für Volksentscheide ist nur möglich, wenn die CDU dieser zustimmt, da dafür die Landesverfassung verändert werden muss. Wir werden daher im regelmäßigen Gespräch mit Frau Kohnle-Gros und ihrer Fraktion bleiben.

 

Auf Grundlage der Gesprächsprotokolle von Genoveva Brandenburger verfaßt von Markus Schmidgen