Mehr (direkte) Demokratie auf Landesebene - Was kann nur über eine Verfassungsänderung erreicht werden?

Die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über eine Reform der Volksentscheide in Rheinland-Pfalz wurden von der CDU unterbrochen. Die beiden Regierungsfraktionen – SPD und Grüne – wollen weiterhin eine Reform. Können sie diese auch mit einfacher Mehrheit verwirklichen?

Leider nicht in allen Punkten. Gert Winkelmeier, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, zeigt anhand der Landesverfassung welche wichtigen Hürden nur mit der Zustimmung aller Fraktionen gesenkt werden können.

Schauen sie sich bitte die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz an (Sie finden die Verfassung hier) :

1) Artikel 108a (Volksinitiative) regelt, dass eine Volksinitiative (VI) von mindestens 30.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.

Stimmt der Landtag (LT) dem Gegenstand der VI innerhalb von 3 Monaten nach der Einreichung nicht zu, kommt es zu einem Volksbegehren (VB).

2) Artikel 109 (Volksbegehren, Volksentscheid) regelt, dass ein Volksbegehren innerhalb von 2 Monaten von 300.000 Stimmberechtigten unterzeichnet werden muss.

Stimmt der Landtag (LT) dem Gegenstand des VBs innerhalb von 3 Monaten nicht zu, findet innerhalb der folgenden 3 Monaten ein Volksentscheid (VE) statt. An diesem VE müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten teilnehmen.

3) Mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien muss die Verfassung für Rheinland-Pfalz geändert werden, weil eine 2/3-Mehrheit hergestellt werden muss.

4) Nur bei einer Verfassungsänderung können die Hürden 30.000 Unterschriften für die VI und 300.000 Unterschriften für das VB gesenkt, sowie die Unterschriftenfrist für VB von jetzt 2 Monaten verlängert werden. Auch die Hürde der Abstimmungsbeteiligung von 25% der Wahlberechtigten kann nur durch eine Verfassungsänderung beschlossen werden.

5) Mehr Demokratie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz empfiehlt für eine VI 10.000 Unterschriften und für ein VB 100.000 Unterschriften. Die Eintragungsfrist soll auf 6 Monate verlängert werden. Die Hürde der Abstimmungsbeteiligung soll abgeschafft werden.

Gert Winkelmeier, Mehr Demokratie e.V.

Sprecher Landesverband Rheinland-Pfalz