AFD-Anträge ungeeignet für parteipolitische Profilierung!

Stellungnahme von Mehr Demokratie e.V. Rheinland-Pfalz zu den Anträgen 17/321 + 17/322

 

Am heutigen Mittwoch (13.07.2016) stellt die Landtagsfraktion der AfD zwei Anträge die Volksbegehren und Volksentscheide in Rheinland-Pfalz leichter machen sollen. Es sind die Drucksachen 17/321 „Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz für eine fortschrittliche, lebendige Demokratie“ und 17/322 „Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes für eine fortschrittliche, lebendige Demokratie“.

Zu diesen Anträgen nimmt der Sprecher des Landesvorstandes von Mehr Demokratie e.V. Rheinland-Pfalz, Gert Winkelmeier, Stellung:

„Es zeugt nicht nur von einer mangelnden parlamentarischen Erfahrung, sondern auch von vollkommener Unkenntnis der komplizierten politischen Situation, wenn die Fraktion der AfD glaubt mit diesen beiden Anträgen die Hürden für die direkte Demokratie absenken zu können. Diese Anträge sind ungeeignet für eine parteipolitische Profilierung. Sie sind handwerklich schlecht gemacht, weil wichtige Forderungen fehlen. Sie sind ein schlechter Schnellschuss. Die AfD schadet damit der direkten Demokratie.“

Der Antragsautor weiß zwar, dass das Unterschriftenquorum in der Landesverfassung fixiert

ist. Der Fraktion scheint aber entgangen zu sein, dass die Verfassung nur mit einer 2/3-Mehrheit verändert werden kann. Es hätte schon genügt, wenn sie ihren Taschenrechner befragt hätten. Die AfD kann rechnen wie sie will, sie bekommt weder mit der Regierung, noch mit der CDU eine 2/3-Mehrheit zusammen. Das ist mit mangelnder parlamentarischer Erfahrung nicht zu entschuldigen. Hier soll ein zentrales Demokratieprojekt bewusst an die Wand gefahren werden.

Der größte inhaltliche Mangel der beiden Anträge besteht darin, dass zum Negativkatalog, (Landesverfassung, Artikel 109, Absatz 3, Satz 3) „Volksbegehren über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen sind unzulässig.“, überhaupt keine Position

formuliert wird. Das Thema hat die AfD schlicht vergessen. Da heute alles mit Finanzen zu tun hat, forderte die Enquetekommission in der letzten Wahlperiode richtigerweise: „Volksbegehren über Finanzfragen werden grundsätzlich zugelassen.“ Aber auch zur juristischen Vorabprüfung, der Servicestelle für Volksbegehren, der finanziellen Entschädigung und der Sammlung von digitalen Unterschriften treffen die beiden AfD-Anträge keine Aussagen.

Der Sprecher des Landesvorstandes von Mehr Demokratie e.V. Rheinland-Pfalz, Gert Winkelmeier, stellt fest: „Die AfD hat ihre Anträge mit der heißen Nadel gestrickt – so funktioniert parteipolitische Profilierung nicht! Der Demokratie wird damit keinen Gefallen getan.“