Mehr Demokratie beim Jubiläumsmarsch nach Schloss Hambach

Am 2.6. 2012 war es zum zweiten Mal soweit. Piratenpartei, Mehr Demokratie, ÖDP und Familienpartei luden ein zum Marsch auf Hambacher Schloss. Insgesamt waren fast 100 Menschen mit dabei um auch 2012 für Mehr Demokratie und Bürgerrechte einzutreten und gemeinsam den Aufstieg zum Hambacher Schloss anzugehen. Direkt im Schatten des Schlosses fand dann unsere gemeinsame Kundgebung statt.

Der Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz, Gert Winkelmeier, erinnerte in seiner Rede daran warum wir auch heute für Demokratie und Freiheit eintreten müssen, auch wenn die Forderungen von 1832 heute in Grundgesetz und Landesverfassung verankert sind.

Mahnend nannte er folgende Beispiele.

Pressefreiheit: Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz verankert und ein hohes Gut unseres Landes. Dennoch ist sie immer wieder in Gefahr durch die „Schere im Kopf“ der Journalisten, da nur gedruckt wird was auch von den Chefredakteure abgesegnet wird; und durch die Macht der wenigen Verleger in Deutschland die unsere Presselandschaft kontrollieren.

Versammlungsfreiheit: Auch die Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert, aber auch hier bestehen Einschränkungen, wie zum Beispiel das Verbot der Blockupy-Bewegung in Frankfurt zeigt.

Koalitionsfreiheit: Durch Gewerkschaften und Tarifautonomie ist hier ein hohes Maß an Rechten für die Arbeitnehmer gewährleistet. Dennoch gibt es Beispiele von Firmen, denen es immer wieder gelingt diese Rechte zu untergraben. Was passiert, wenn zum Beispiel die Mitarbeiterinnen von Schlecker eine Gewerkschaft gründen wollen?

Demokratie: Deutschland ist ein demokratisches Land. In freien und geheimen Wahlen wählen wir unsere Vertreter in Kommune, Land und Bund. Doch wie steht es mit direkter Demokratie?

In Artikel 107 der Rheinland-Pfälzischen Landesverfassung steht dazu folgendes:

„Die Gesetzgebung wird ausgeübt

1. durch das Volk im Wege des Volksentscheids,

2. durch den Landtag.“

Artikel 108 der Landesverfassung:

„Gesetzesvorlagen können im Wege des Volksbegehrens, aus der Mitte des Landtags oder durch die Landesregierung eingebracht werden.“

Dennoch wurde seit 18. Mai 1947 noch kein Gesetz durch vom Volk initiierte Volksbegehren beschlossen. Die Gründe liegen in den hohen Hürden für ein Volksbegehren, so sind Volksbegehren nur erlaubt zu Themen die keine Finanzfragen berühren, es besteht eine hohe Hürde von 300.000 Unterschriften für ein Volksbegehren, und selbst wenn es zur Abstimmung kommt, verleitet ein Beteiligungsquorum von 25% die Gegner der Initiative dazu die Abstimmung zu boykottieren und so das Ergebnis zu verzerren. So ist es nicht verwunderlich, dass es in Rheinland-Pfalz erst eine Volksbegehren gegeben hat, und noch keinen einzigen Volksentscheid. Daher fordert Mehr Demokratie eine deutliche Reform, für faire Volksentscheide.

Gert Winkelmeier und Markus Schmidgen